Loader Image

Elternentgelte

für die Betreuung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen (Stand 2019)

  • Beiträge für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule werden nicht erhoben.
  • Die Beträge für die Betreuung in einem Hort sind abhängig vom Jahresbruttoeinkommen der Eltern und der Anzahl der zu unterbringenden Kinder.
  • Der „Mischsatz“ bei den Wilden Krokodilen + Alligatoren + Teeniegruppe wird berechnet auf Basis eines wöchentlichen Stundenangebotes von 30 Std. wöchentlich in der Schulzeit und 40 Std. wöchentlich in den Ferien. Das bedeutet: Während drei Monaten ist es ein Ganztagsplatz und während neun Monaten ein 2/3-Platz. Bei der Berechnung wurde ein Viertel der Differenz eines 2/3-Platzes zu einem Ganztags-Platz zum 2/3-Tarif addiert.
  • Die bisherigen Regelung, dass für die Betreuung von Kleinkindern unter drei Jahren der doppelte Betrag von Stufe 1 ohne Ermäßigung erhoben wird, bleibt bestehen.
  • Eltern, die bislang eine (Teil-) Kostenübernahme durch das Jugend- und Sozialamt/WFJ erhalten, müssen durch die Erhöhung der Entgelthöhe keine neuen Anträge stellen.
  • Eine detaillierte Übersicht über die Beiträge für Kinder unter 3 Jahren und die Betreuung im Hort ist HIER zu finden.